Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200,- Euro (oder 20% von 6.000,- Euro) pro Jahr eingespart werden.
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000,- Euro der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs-, oder Modernisierungsleistungen, d. h. maximal 1.200,- Euro. Dieser Betrag kann einmal pro Jahr geltend gemacht werden. Die Belege werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung eingereicht - der Steuerbonus wird direkt von der Steuerlast abgezogen.
Beispiel:
Malerarbeiten (nur Arbeitskostenanteil)
19% Mehrwertsteuer
Anrechnungsfähige Kosten
Steuerermäßigung 20% auf 5.712,00 €
Direkt von der Steuerschuld abziehbar
4.800,00 €
912,00 €
5.712,00 €
1.142,40 €
1.142,40 €
Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.