Innungsbetrieb für solide Malerarbeiten

Sparen Sie bis zu 1.200,- Euro im Jahr.

Nutzen Sie staatliche Zuschüsse bei der Renovierung!

Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200,- Euro (oder 20% von 6.000,- Euro) pro Jahr eingespart werden.

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Arbeitskosten müssen als gesonderter Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein - auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt. Kosten für gelieferte Materialien und Waren sind nicht förderfähig.
  • Die Zahlung muß auf das Konto des Malerbetriebes erfolgen - ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes ist unbedingt erforderlich.

Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000,- Euro der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs-, oder Modernisierungsleistungen, d. h. maximal 1.200,- Euro. Dieser Betrag kann einmal pro Jahr geltend gemacht werden. Die Belege werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung eingereicht - der Steuerbonus wird direkt von der Steuerlast abgezogen.

Beispiel:

Malerarbeiten (nur Arbeitskostenanteil)
19% Mehrwertsteuer
Anrechnungsfähige Kosten
Steuerermäßigung 20% auf 5.712,00 €

Direkt von der Steuerschuld abziehbar

4.800,00 €
912,00 €
5.712,00 €
1.142,40 €

1.142,40 €

Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Ihr professioneller Partner für Wohnraum und Fassade